Weihnachtsangebot“
Auch in diesem Jahr bekommt Ihr unsere beliebte Freibadunterstützer-Karte bis Heiligabend für 100 Euro statt 120Euro. Damit habt Ihr die komplette Saison freien Eintritt.
Meldet Euch bei Antje Berkenkamp unter 0170-7790926
Hundeschwimmen
Samstag, 26.09.2020
ab 11.00 Uhr
und
Sonntag, 27.09.2020
von 15.00 – 18.00 Uhr
Für das leibliche Wohl sorgt das Team vom Blubb.
Eintritt:
pro Fuß und Pfote 0,50 €
Verehrte Badegäste,
die Badesaison endet am Freitag, 04.09.2020.
Wir danken Ihnen, dass Sie auch dieses Jahr so zahlreich zu uns gekommen sind.
Mitte Mai 2021 wird die nächste Badesaison eröffnet.
Danke sagt das Team des
Freibad Goltern
Am Saisonende findet wieder das beliebte Hundeschwimmen statt. Voraussichtlich 26. oder 27.09.2020
Genauere Infos folgen!!!
Für den Freibadbesuch ist KEINE vorherige Anmeldung erforderlich.
Der Besuch ist innerhalb der Öffnungszeiten NICHT zeitlich begrenzt.
Es stehen derzeit keine Schließfächer zur Verfügung! Bitte lassen Sie Ihre Wertsachen zu Hause.
Neu!!!
Auf der Wiese steht jetzt eine Umkleidekabine.
Ab sofort kontaktloses Zahlen mit EC-Karte möglich.
Das Freibad wurde am 5. Juni 2020 eröffnet. Es fand keine Eröffnungsfeier statt.
Mit dreiwöchiger Verspätung wegen der Corona-Zwangspause soll das Freibad Goltern am 5. Juni in die neue Badesaison 2020 starten – allerdings ohne die übliche Eröffnungfeier. Die Anzahl der Besucher, die gleichzeitig auf das Freibadgelände dürfen,wird auf 600 begrenzt. An der Kasse werden entsprechende Karten ausgegeben, die beim Verlassen des Bades wieder abgegeben werden müssen. Für das Verhalten im Bad gilt folgende
Ergänzung der Hausordnung für den Badebetrieb unter Pandemiebedingungen
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus-und Badeordnung des Freibades Goltern und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus-und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Ergänzung nimmt Regelungen auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.
Dieses Schwimmbad wird im Rahmen einer sich abschwächenden Pandemie betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und der Organisation des Badebetriebes eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus-und Bade-ordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig ist. Allerdings wird eine lückenlose Überwachung nicht möglich sein.
§1. Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad
1. Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum 10. Lebensjahr erforderlich.
2. Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung der Becken und auch nur, wenn Sie planen zu baden.
3. Abstandsregelungen- und markierungen im Bereich der Wasserrutsche und Sprunganlage sind zu beachten.
4. Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
5. Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor dem Eingangsbereich und auf dem Parkplatz.
6. Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen und gekenn-eichneten Flächen gestattet.
7. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
8. Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus-und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
§2. Allgemeine Hygienemaßnahmen
1. Personen mit einer bekannten / nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Besucher mit Verdachtsanzeichen.
2. Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich. (Handhygiene)
3. Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen.
4. Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten-und Niesen-Etikette)
5. Duschen Sie vor dem Baden.
6. Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.