Ab dem 07.06.2022 ist von 06:00 bis 8:00 Uhr von werktags das Freibad für die Frühschwimmer geöffnet.
Saisonende
Das Freibadesaison endet je nach Wetterlage voraussichtlich am Sonntag, den 04.09.2022.
Hundeschwimmen
Termine stehen noch nicht fest.
Für das leibliche Wohl sorgt das Team vom Bistro Lagune.
Eintritt: pro Fuß und Pfote 0,50 €
Das Frühschwimmen findet ab dem 07.06.2022 statt.
Das Freibad öffnete am 4.Juni !!!
Jetzt muss nur noch das Wetter schön bleiben.
Auch das Bistro Lagune ist geöffnet.
Die Duschen und die Umkleidekabinen können genutzt werden.
Das Freibad ist montags bis freitags von 15.00 bis 20.00 Uhr geöffnet, am Wochenende von 11.00 bis 20.00 Uhr. Das Frühschwimmen beginnt am 07.06.2021 montags bis freitags von 06:00 bis 08:00 Uhr.
Der Eintritt kostet für Kinder ab vier Jahre und Jugendliche 2,00 € und für Erwachsene 4,00 €.
Für das Verhalten im Bad gilt folgende
Ergänzung der Hausordnung für den Badebetrieb unter Pandemiebedingungen
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus-und Badeordnung des Freibades Goltern und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus-und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Ergänzung nimmt Regelungen auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.
Dieses Schwimmbad wird im Rahmen einer sich abschwächenden Pandemie betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und der Organisation des Badebetriebes eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus-und Bade-ordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig ist. Allerdings wird eine lückenlose Überwachung nicht möglich sein.
§1. Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad
1. Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum 10. Lebensjahr erforderlich.
2. Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung der Becken und auch nur, wenn Sie planen zu baden.
3. Abstandsregelungen- und markierungen im Bereich der Wasserrutsche und Sprunganlage sind zu beachten.
4. Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
5. Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor dem Eingangsbereich und auf dem Parkplatz.
6. Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen und gekenn-eichneten Flächen gestattet.
7. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
8. Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus-und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
§2. Allgemeine Hygienemaßnahmen
1. Personen mit einer bekannten / nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Besucher mit Verdachtsanzeichen.
2. Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich. (Handhygiene)
3. Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen.
4. Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten-und Niesen-Etikette)
5. Duschen Sie vor dem Baden.
6. Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.